Mal wieder ein Geniestreich der Bundesregierung
24. Oktober 2008 von Sascha Zaubi
Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung eine Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Natinalbibliothek (DNB) veröffentlicht. Die neue Verordnung basiert auf dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und verpflichtet Betreiber deutscher Internetseiten dazu, ab sofort ein “Pflichtexemplar” ihrer Internetpräsenz bei der DNB einzureichen.
Was genau sich die Initiatoren und Entscheider davon versprechen, ist mir persönlich noch unklar. Bei Missachtung der Ablieferungspflicht droht unter Umständen eine Geldstrafe von bis zu 10.000 €.
Angeblich soll diese Regelung jedoch nicht für rein private Internetauftritte gelten – aber ab wann ist ein internetauftritt nicht mehr privat? Wer Werbung auf seiner Website schaltet, betreibt seine Seite bereits kommerziell. Aber auch ohne geschaltete Werbung könnte ein Internetauftritt als nicht privat gelten, wenn z. B. öffentliche oder politische Themen diskutiert werden. Insgesamt ist die Definiton eher schwammig als eindeutig, so dass durch diesen Blog-Eintrag auch mein Internetauftritt schon nicht mehr privat sein könnte.
Besonders unter den Aspekten des Web 2.0 ist meiner Ansicht nach dieser neue Beschluss absolut nicht vertretbar. Was bringt eine Archivierung von per Definition dynamischen Inhalten? Unter Berücksichtigung interaktiver Funktionen wie dem Erstellen von Benutzerkommentaren und dem kurzfristigen Ändern oder Aktualisieren vorhandener Beiträge müsste also quasi täglich ein neues Exemplar an die DNB übermittelt werden. Sinnvoll wäre hier ein Automatismus, der nach jeder Änderung automatisch den aktuellen Stand an die DNB überträgt. Dass dabei der Internet-Traffic schlagartig in die Höhe schießen wird, muss hier ja wohl nicht extra erwähnt werden. Warum die DNB nicht einfach auf moderne Funktionen wie RSS zurückgreift, kann mir sicherlich auch niemand erklären.
Fest steht für mich jedenfalls, dass es sich hierbei um einen schlecht durchdachten Schnellschuss der Regierung handelt, der voraussichtlich mehr Nach- als Vorteile mit sich bringt. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass sich die DNB bislang nicht einmal darüber im Klaren ist, wie sie die Archivierung durchführen soll. Bisher wird davon gesprochen, dass die DNB die Archivierung “stufenweise” vornehmen will.
Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung und vor allem auf die wirtschaftlichen Folgen dieses neuen Beschlusses. Dass die Archivierung nicht nur den Bund, sondern auch die Firmen Geld kostet, hat wohl niemand bedacht…
Danke Deutschland!
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Nach Angaben der DNB sollen “lediglich private Webseiten” nur solche sein, bei denen Inhalte ausschließlich an einen begrenzten Personenkreis angeboten werden. Also zum Beispiel Urlaubsberichte an die Familie oder private Fotos für Freunde. Sobald mit den Inhalten ein darüber hinausgehender Personenkreis angesprochen wird, soll laut DNB die Regelung nicht greifen. Dieser Blog-Eintrag ist eindeutig nicht mehr “lediglich privat”.
Wie ich aber bereits bei Telemedicus geschrieben habe, scheint das Problem schon wieder entschärft zu sein. Und laut DNB ist eine Ablieferung durch die Betreiber von Webseiten auch gar nicht in Planung. Zumindest nicht in dem Umfang, wie ihn die Verordnung regelt.
http://www.telemedicus.info/article/1018-Ablieferung-von-Netzpublikationen-Stillhalten-und-nichts-machen.html